Mit moderner KI Musik erstellen – und das auf Knopfdruck.
Innerhalb weniger Sekunden entsteht ein neuer Song, der möglicherweise sogar zum Hit wird und viral geht.
Wäre das nicht was?
Praktisch jeder kann Songs mit Hit-Potenzial kreieren. Einfach einen Prompt eingeben und etwas warten.
Und bei Bedarf einfach den Song verlängern, eine Variante ausprobieren und herumexperimentieren bis das Ergebnis sich sehen –ähm- hören lassen kann.
Doch wie funktioniert die KI-Musik und deren Erstellung? Wie funktioniert das und wie hören sich die Ergebnisse an, wenn Sie mit KI Musik erstellen, also Musik auf Knopfdruck generieren lassen?
Und dann gibt es ja noch die Unklarheiten mit den Rechten an der KI-generierten Musik.
Was ist da dran und vor allem:
- Wie und wo kann ich die Musik verwenden?
- Gibt es möglicherweise Probleme mit Musikkonzernen oder Plattenfirmen?
- Was ist mit der neuesten Idee, Musikschnipsel hochzuladen und daraus neue Songs zu generieren?
Darum soll es hier in diesem Beitrag gehen. Verschaffen Sie sich etwas mehr Klarheit, auch wenn das Thema recht komplex ist.
Ki-Musik erstellen und nutzen auf Knopfdruck – ist es wirklich so einfach?
Eines muss ich vorweg schreiben: Ich kann hier natürlich keine rechtliche Beratung bieten. Aber die Infos in diesem Beitrag sollen Ihnen einen Überblick verschaffen, auf was Sie achten sollten, um Probleme zu vermeiden.
Doch zunächst möchte ich auf das Thema KI Musik erstellen mit Webseiten wie Suno AI oder Udio eingehen. Diese zwei Webseiten gehören wahrscheinlich zu den bekanntesten und liefern zum Teil recht ordentliche Ergebnisse.
Zu Suno AI habe ich ja schon einen Blogbeitrag geschrieben, den Sie unter dem Link finden.
Das Ganze funktioniert prinzipiell wie folgt, und zwar für beide Plattformen:
- Sie melden sich bei der gewünschten Plattform an. Ein Nutzerkonto ist aber schnell erstellt. Es reicht, wenn Sie sich mit Ihrem Google-Konto anmelden. Alternativ geht auch Discord (Suno, Udio), Twitter beziehungsweise X (Udio), ein Apple-Konto (Udio) oder ein Microsoft-Konto (Suno).
- Nach dem ersten Login können Sie schon loslegen, da beide Seiten einen kostenlosen Account bieten, um die freigegebenen Funktionen zu testen. Die Bezahlversionen bieten noch ein paar Zusatzfunktionen und weitere Nutzungsrechte.
- Wenn Sie nun Ihre erste KI-Musik erstellen wollen, geben Sie (in Englisch) ein, was Sie hören wollen. Bei Udio sehen Sie dazu oben ein Promptfenster, in das Sie den gewünschten Musikstil eingeben und in dem Sie weitere Vorgaben einstellen können (mit oder ohne Gesang, einen Text selbst eingeben oder automatisch generieren lassen und einige weitere Einstellungen. Bei Suno clicken Sie auf „Create“, geben auf Wunsch einen Songtext ein und können ebenfalls weitere Einstellungen vornehmen, wenn Sie den Schiebeschalter „Custom“ aktivieren.
- Sind Sie soweit fertig mit Ihren Eingaben, klicken Sie schließlich auf „Create“. Dann dauert es einige Sekunden, biss die Musikstücke erstellt wurden und Sie sich diese erstmalig anhören können. Auf beiden Webseiten werden immer zwei Songs mit einem Mausklick erstellt.
- Beide Webseiten bieten einige Zusatzfunktionen. So können Sie die Songs etwa verlängern. Bei Udio macht das auch Sinn, da die hier erstellten KI-Songs nur etwas mehr als 30 Sekunden lang sind. Sie können hier angeben, ob der Titel um ein Intro, um eine Sektion vor oder nach dem aktuell erstellten Stück oder um ein Outro erweitert werden soll. Bei Suno wird das nächste erstelle Segment immer hintendran gestellt.
- Gefällt Ihnen das Ergebnis, können Sie den Song bereits auf der Plattform veröffentlichen. Sie können diesen auch als MP3-Datei herunterladen und weiterverwenden.
Soweit erst einmal zur grundsätzlichen Vorgehensweise. Es kommen immer wieder mal neue Funktionen hinzu.
Upload von Musikstücken, um diese zu verwenden
Beide Webseiten bieten mittlerweile die Möglichkeit an, ein Musikstück hochzuladen, damit Sie darauf basierend neue KI Musik erstellen können. Bei Suno handelt es sich um ein Musikfile mit einer Länge zwischen 6 und 60 Sekunden.
Allerdings dürfen Sie aus rechtlichen Gründen keine kommerziellen Songs oder Ausschnitte daraus verwenden. Es könnte, wenn die Plattform das erkennt, auch schon beim Hochladen kommerzieller Musik zum Abbruch kommen, sodass der Upload gar nicht erst funktioniert. Urheberrechtlich problematisch ist das aber auch dann, wenn es funktionieren sollte.
Um selbst hochgeladene Musikfiles als Grundlage für eigene Musikstücke auf den Plattformen verwenden zu können, müssen Sie allerdings eine Bezahlvariante gebucht haben, bei den kostenlosen Modellen geht das nicht.
Die Kosten für die Webseiten für KI Musik
Wie schon beschrieben, bieten sowohl Suno als auch Udio kostenlose Modelle zum Reinschnuppern an, für die Sie sich in wenigen Augenblicken anmelden können. Einige Zusatzfeatures wie das Hochladen von Audiofiles und erweiterte Nutzungsrechte für die erstellten Musikstücke gibt es aber nur bei den Bezahlvarianten.
Die Preise liegen bei Suno bei 10 Dollar im Monat für den Pro Plan und bei 30 Dollar im Monat für den Premier Plan. Bei jährlicher Abrechnung wird es günstiger. Dann kostet es 8 Dollar (Pro) oder 24 Dollar (Premier).
Auch bei Udio betragen die Kosten für den Standard Plan 10 Dollar im Monat und für den Pro Plan 30 Dollar im Monat. Und auch die Kosten bei jährlicher Abrechnung sind genauso hoch wie bei Suno (8 beziehungsweise 24 Dollar pro Monat).
In Euro sind das aktuell 12 und 36 Euro beziehungsweise 9,60 und 28,80 Euro im Monat.
KI-Musik auf anderen Plattformen wie YouTube etc. verwenden
Hier muss man unterscheiden zwischen der nicht-kommerziellen und der kommerziellen Nutzung.
Das Rechliche ist ein ziemlich weites Gebiet, außerdem gibt es zuzeit noch einige nicht ganz geklärte Dinge bei der Generierung von Musikstücken mithilfe von künstlicher Intelliegenz. Mehr dazu weiter unten.
Soviel vorab:
Die Rechte an der erstellten Musik bleiben bei den kostenlosen Varianten bei den Plattformen.
Suno erlaubt zwar die Veröffentlichung der erstellten Musikstücke auf YouTube und anderen Plattformen, aber nur …
- wenn ein ein Hinweis „Made with Suno“ angegeben wird.
- solange keine Monetarisierung auf Plattformen wie YouTube erfolgt.
- auf Plattformen wie Spotify, Apple Music und anderen ist das bei der kostenlosen Variante nicht erlaubt.
Nutzen Sie eine der Bezahlvarianten, können Sie die Songs auch monetarisieren.
Sehen Sie aber immer in den Terms of Service auf Suno nach, da sich die Nutzungsbedingungen auch jederzeit ändern können. Mehr zum Thema FAQs finden Sie ebenfalls Auf Suno (beides in englischer Sprache).
Sie sollten übrigens auch bei den Liedtexten darauf achten, dass keine urheberrechtlich geschützten Inhalte in den Songs verwendet werden. Gleiches gilt für hochgeladene Musikfiles, die zur Generierung von KI-Musik verwendet werden sollen.
Udio erlaubt die Nutzung der erstellten Musikstücke auch in monetarisierten Kanälen wie etwa auf YouTube, solange ein entspreechender Hinweis erfolgt, ähnlich wie bei Suno (“Created with Udio”).
Aber auch hier gilt das nur unter Vorbehalt der jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen (Terms of Service). Mehr zu diesem und anderen Themen können Sie auch hier in den FAQs auf Udio nachlesen (in englischer Sprache).
Haftungsausschluss: Ich bin kein Anwalt und gebe nur wieder, was ich an Informationen zu diesem Thema übernommen habe.
Plattenfirmen verklagen KI-Musikgeneratoren schon
So schön es ist, eigene KI Musik erstellen zu können, es gibt bereits Probleme mit Plattenfirmen, die das verständlicherweise gar nicht gerne sehen.
Einer der Gründe ist folgender:
Schon seit einiger Zeit besteht ein gewisser Verdacht, dass urheberrechtlich geschützte Werke im Trainingsmaterial enthalten sind, das die KI hinter den Musikgeneratoren benötigt. Diese Trainingsdaten sind praktisch als Vorlagen notwendig, nach denen sich die KI richten kann, wenn sie eigene Stücke erstellt. Erweist sich das als richtig, erfolgte das, ohne dass die entsprechenden Rechteinhaber ihre Zustimmung dafür gegeben haben.
Und diese Anschuldigung ist nun auch Gegenstand zweier Klagen gegen Udio und Suno.
Ein paar große Musikunternehmen wie Sony Music Entertainment, die Universal Music Group (UMG Recordings) und Warner Records haben bereits Klagen gegen die KI-Musikgeneratoren Suno und Udio eingereicht. Diese Klagen werden in den USA vom Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) koordiniert. Die Unternehmen werfen den KI-Diensten vor, urheberrechtlich geschützte Musik illegal genutzt zu haben.
Sind die KI-Songs den Originalen zu ähnlich?
Der Vorwurf lautet, dass Suno und Udio bereits beim Training ihrer KI-Modelle Musikstücke der Labels ohne Erlaubnis verwendet haben. Dadurch sollen die von den KI-Generatoren erstellten Songs den Originalen zu ähnlich sein, woraus sich weitere Urheberrechtsverletzungen ergeben sollen. Auch Microsoft ist als Partner von Suno in die Klagen involviert.
Beispiele für diese Ähnlichkeiten umfassen generierte Songs, die bekannten Hits stark ähneln, wodurch die Originalwerke und deren Künstler betroffen sind. Neben den großen Labels haben auch mehrere kleinere Plattenfirmen Klage eingereicht.
Die Betreiber der KI Musik-Plattformen, Suno und Udio, berufen sich auf die Fair-Use-Regelung in den USA, die eine transformative, also Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material erlaubt.
Im Zusammenhang mit Urheberrecht bedeutet „transformative Nutzung“, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk so verändert oder in einen neuen Kontext gesetzt wird, dass es eine neue, eigene Bedeutung oder Ausdrucksform erhält.
Das „Fair-Use-Prinzip“ in den USA
Eine transformative Nutzung wird oft durch die Fair-Use-Doktrin im US-amerikanischen Urheberrecht geschützt. Diese Doktrin erlaubt die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne Erlaubnis des Rechteinhabers, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Im Fall von Suno und Udio argumentieren diese KI-Musikgeneratoren, dass ihre Nutzung der urheberrechtlich geschützten Musik als Trainingsmaterial transformativ sei, da sie das Material verwenden, um neue, eigenständige Musikstücke zu erzeugen, die sich von den Originalwerken stark unterscheiden.
Die Labels fordern derzeit (Juni 2024) Unterlassungserklärungen und Schadensersatz in Höhe von 150.000 US-Dollar pro Aufnahme. Und ob die Fair-Use-Regelung hier greift, ist fraglich, da die Daten zu kommerziellen Zwecken verwendet wurden.
Am Ende müssen die US-Gerichte entscheiden. Dieser Rechtsstreit dreht sich um Millionen- bis Milliardensummen und könnte sich lange hinziehen. Eine außergerichtliche Einigung ist möglich, um den Prozess zu verkürzen.
Was halten Sie von der Musikproduktion mithilfe von künstlicher Intelligenz? Schreiben Sie es gerne in die Kommentare:
Links:
Suno: https://suno.com/
Udio: https://www.udio.com/